AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich -www.pilzfactory.com oder .at-

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Leistungen sowie für jede Geschäftsbeziehung und Kontaktaufnahme zwischen Pilzfactory e.U. (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Käufer“, „Interessent“ oder „Kunde“), unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder über eine Website des Verkäufers zustande kommen. Mit der Kontaktaufnahme zum Verkäufer über eine Website, einem Kurs, dem Erhalt dieser AGB (auch digital per E-Mail), einem Auftrag oder einer Bestellung, gelten diese Bedingungen als gelesen, verstanden und akzeptiert.  Diese AGB sind zusätzlich jederzeit auf der Website des Verkäufers offengelegt und zugänglich. Abweichende, widersprechende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese AGB auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.

Im Folgenden gelten nachstehende Bezeichnungen:

Verkäufer:                  Pilzfactory e.U., Inh. Klaus Grübler

Käufer:                        Vertragspartner, Kunde, Interessent

Ware:                          Pilz Substrat, Brut

Technik:                      Pilzzucht Ausstattung, Technik, Geräte, Pilzzucht Anlage, Steuerung, Raumaufbau und Dienstleistungen im Pilzzuchtanlagenbau

Produkt:                      Pilz, welcher beim Kunden aus Ware entsteht.

Vertragspartner sind Käufer und Verkäufer. Für Verträge zwischen dem Käufer und Dritten mit Ware, Technik oder Produkt schließen den Verkäufer zur Gänze und auch dessen Haftung zur Gänze aus.

Jegliche Technik (auszugsweise Aufzählung: Luftbefeuchter, Lüfter, Steuerung,…) ist eine einzelne Komponente ist, auch wenn ein SET-Verkauf (= Anlage) erfolgen kann. Pilzzuchtanlage in diesem Sinne ist sohin ein SET Verkauf mehrerer einzelner Komponenten, keine Anlage per Definition.

Landwirte gelten im rechtlichen Sinne als Unternehmer, wenn sie eine Pilzzuchtanlage oder Technik für eine Pilzzucht im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit erwerben. Daher sind sie in den AGB als B2B-Kunden zu behandeln, und die Verbraucherschutzregelungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) finden keine Anwendung. Die Größenordnung der Pilzzucht spielt hierbei keine Rolle, sondern die regelmäßige wöchentliche oder monatliche Ernte und der daraus entstandene Wirtschaftsgedanke.

 

Vertragsabschluss

Die schriftliche (auch elektronische) oder mündliche Annahme eines Angebots des Verkäufers ist ein Vertragsabschluss.

Sämtliche Angebotsunterlagen, insbesondere Zeichnungen, technische Konzepte und Preisaufstellungen, verbleiben im Eigentum des Verkäufers und unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

 

Preise

Zahlungen an den Verkäufer sind ohne jeden Abzug in Euro (€) zu leisten. Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten; sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind die Zahlungen per Vorauskasse zur Zahlung fällig. Den Preisen des Verkäufers liegt zu Grunde, dass die Arbeiten kontinuierlich, ohne Unterbrechungen und ungehindert ausgeführt werden können. Mehrkosten, welche durch Behinderungen oder Unterbrechungen entstehen, die nicht durch den Verkäufer zu vertreten sind, sind vom Käufer gesondert zu ersetzen.

Weiters ist der Käufer ausdrücklich zum Ersatz sämtlicher Mahnspesen, einschließlich der Kosten außergerichtlicher Anwaltsmahnungen, verpflichtet.

Der Verkäufer erinnert den Käufer bei Säumigkeit als erstes mit einer schriftlichen oder mündlichen kostenlosen Zahlungserinnerung, sodass der Käufer seine überfällige Zahlung noch ohne Mahnspesen begleichen kann.

Sollte der Käufer eine Nettorechnung benötigen, ist vorab die UID bekanntzugeben. Rechnungen können nicht im Nachhinein abgeändert werden.      Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer bleibt Eigentümer seiner Ware und Technik, bis er die Zahlungen laut Rechnungen vollständig erhalten hat.

 

Lieferung
Der Verkäufer bemüht sich, die Ware und Technik an dem vereinbarten Termin zu liefern bzw. für eine Abholung bereit zu halten sowie vereinbarte Zeiträume für Ware und Technik Lieferungen und Leistungen einzuhalten. Lieferungen und Dienstleistungen sowie Termine im Technik Bereich werden nach Vereinbarung von Verkäufer und Käufer bestmöglich eingehalten, jedoch vom Verkäufer nicht garantiert und kann dieser für Verzögerungen nicht haftbar gemacht werden.

Wegen Verzögerung oder Ausfall der Lieferung kann der Verkäufer nur im Umfang des Wertes der nicht gelieferten Ware haftbar gemacht werden, wenn der Lieferausfall vom Verkäufer mit rechtswidriger Absicht herbeigeführt wurde.

Der Käufer hat kein Anrecht auf weitergehenden Schadenersatz oder weitere Leistungen.

 

Leistung und Mitwirkungspflicht

Allfällige behördliche Genehmigungen, welche für die Leistungserbringung erforderlich sind, sind durch den Käufer zu erwirken.

Der Verkäufer ist ohne vorhergehende Zustimmung berechtigt, zur Erbringung von Leistungen Dritte in unbeschränktem Umfang heranzuziehen. Die Einhaltung aller vertraglichen Pflichten durch den Verkäufer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Sollte der Käufer seinen Pflichten nicht nachkommen, sind die daraus resultierenden Verzögerungen nicht durch den Verkäufer zu vertreten und die Leistungsfrist ist in angemessener Weise anzupassen. Gleiches gilt für Verzögerungen, an der Leistungserbringung beteiligter Dritter.

 

Speditionslieferungen erfolgen im Tauschsystem mit standardisierten gebrauchten Gitterboxen.

 

Der Käufer ist zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet. Die Leistungspflicht des Verkäufers beginnt frühestens, wenn der Käufer alle baulichen, technischen, rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen hat. Der Käufer verpflichtet sich alle, zur Leistungserfüllung benötigten, Informationen unverzüglich in der benötigten Form (z.B. Planzeichnungen, technische Beschreibungen) zu erteilen. Weiters verpflichtet er sich alle Änderungen unverzüglich bekannt zu geben.

Hinsichtlich der übermittelten Informationen trifft den Verkäufer keine Prüf-, Warn- und/oder Hinweispflicht, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde. Der Käufer wird alle vorgeschriebenen und benötigten Meldungen an Gerichte und Behörden unverzüglich erstatten bzw. alle benötigten Bewilligungen unverzüglich einholen. Dies alles auf seine Kosten.

Kommt der Käufer seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Käufer verpflichtet ist dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

Gewährleistung und Garantie

Der Käufer verpflichtet sich Mängel an der Ware unverzüglich bei Lieferung bzw. bei Übergabe schriftlich und substantiiert zu rügen. Erfolgt keine (fristgerechte) Rüge, gilt die Ware als angenommen. Aufgrund der Verderblichkeit der Ware beträgt die Frist für Rügen 24 Stunden ab Zustellung der Ware. Wenn die Ware gerügt wird, prüft der Verkäufer, ob der Mangel besteht und ob der Mangel durch den Verkäufer ausgelöst wurde. Wenn dies bejaht wird, so steht dem Käufer das Recht auf Austausch innerhalb angemessener Frist zu. Wenn der Verkäufer dem nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, so kann der Käufer angemessene Preisminderung begehren.

Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von weiterem Schaden oder von Mangelfolgeschäden, stehen dem Käufer nicht zu. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, wie von Ertragsausfällen, entgangenem Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

Von der Gewährleistung und Haftung des Verkäufers ausgeschlossen sind Schäden, die infolge schlechten Materials entstanden sind, sowie infolge anderer Gründe, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

Der Verkäufer haftet nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers oder von Dritten. Weiters ist eine Haftung vom Verkäufer für Folgeschäden am Gesundheitszustand, etwa Allergien oder ähnliches, ausgeschlossen.

Für den Fall, dass der Käufer aus den Waren keine qualitativen Produkte erzeugt hat, haftet der Käufer selbst. Es ist für die Verwendung oder Verarbeitung der Waren bzw. der Produkte ab der Übergabe vom Verkäufer an den Käufer, jegliche Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Es ist vom Verkäufer keine Garantie der Qualität der Ware oder der Produkte nach Übergabe dieser in den Verantwortlichkeitsbereichs des Käufers mehr gegeben. Der Verkäufer übernimmt für die Informationen aus den Beratungen keine Haftung.

 

Der Käufer verpflichtet sich Mängel an der Technik binnen fünf Tagen ab Leistung/Lieferung schriftlich und substantiiert zu melden. Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche sowie sämtliche gesetzlichen Ansprüche können vom Käufer nur geltend gemacht werden, wenn diese Mängel innerhalb von fünf Tagen schriftlich, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, sowie bei Warenlieferungen unter Angabe der genauen Warenbezeichnung.

Die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Anwendbarkeit der Haftungsbestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern kein gänzlicher Haftungsausschluss des Verkäufers Anwendung findet, ist jegliche Haftung des Verkäufers mit der Höhe der Auftragssumme, jedoch jedenfalls mit dem Maximalbetrag von EUR 1.000,– begrenzt. Jegliche Schadenersatzansprüche müssen bei sonst ausdrücklich anerkannt wurden, innerhalb von einem Jahr gerichtlich geltend gemacht werden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Käufer zu beweisen.  Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Verkäufer verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis des Schadens spätestens jedoch ein Jahr nach Leistung und/oder Lieferung durch den Verkäufer, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht. Die Ansprüche sind binnen obiger Frist, bei sonstigem Verfall, gerichtlich geltend zu machen.

Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

Im Zuge von Montage- und Instandsetzungsarbeiten durch den Verkäufer besteht die Möglichkeit von Rissen und Brüchen von Rohleitungen, Armaturen, Einrichtungsgegenständen als Folge nicht erkennbarer Materialfehler. Solche Schäden gehen zu Lasten des Käufers und wird für Schäden bzw. Folgeschäden dieser Art die Haftung im Sinne der obigen Punkte beschränkt.

Eine verspätete Mängelrüge führt zum Verlust sämtlicher Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes.

Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf dessen Zugang beim Verkäufer abgestellt. Wird die Mängelrüge durch den Käufer nicht rechtzeitig, oder nicht entsprechend diesen Bestimmungen erhoben, so gilt die Ware und Technik als genehmigt und es sind sämtliche Ansprüche des Käufers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen.

Bei Einhaltung der obigen Bestimmungen leistet der Verkäufer nach eigener Wahl am Unternehmenssitz des Verkäufers Mängelbehebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der mangelhaften Ware oder Technik.  

Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung und/oder Gewährleistung für die Eignung der Leistungen/Lieferungen für den vom Käufer beabsichtigten Zweck. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigende, Abweichungen.

 

Im Zuge der Gewährleistung ist der Käufer zur umfassenden Mitwirkung im Zuge der Mangelbeseitigung verpflichtet. Insbesondere ist dem Verkäufer jederzeit Zugang zum bemängelten Objekt zur Besichtigung, Dokumentation und Behebung der Mängel zu gewähren. Verstößt der Käufer gegen dieses Mitwirkungspflicht so verliert er sein Recht auf Gewährleistung. Zur Fehleranalyse ist das defekte Gerät, Frachtfrei auf Palette im Originalkarton an den Verkäufer zu liefern. Nach Analyse wird entschieden, in welcher Form eine Fehlerbehebung erfolgt. Eine Vertragswandlung ohne Möglichkeit einer Reparatur od. Gerätetausch wird ausgeschlossen. Für die Sicherung- Datenverfügbarkeit – Backup ist der Käufer verantwortlich und nicht der Verkäufer.               Für Technik die abnormen Bedingungen ausgesetzt ist, kann keine Gewährleistung geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen zudem, wenn die Vorschriften für die Behandlung und Pflege der Technik nicht eingehalten werden. Bei Eintreten von Gewährleistungsfällen kommt der Käufer für etwaige Transportkosten auf. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, wie von Ertragsausfällen, entgangenem Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

 

Für B2B Kunden wird das gesetzliche Widerrufsrecht nicht gewährt, ebenso keine Möglichkeit zur Rücklieferung/Rückgabe erhaltener Waren. Für B2B Kunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen als auf ein Jahr ab Lieferung/Leistung beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Für B2C Kunden wird keine Garantie gewährt.

Die eingeschränkte Gewährleistung und Garantie sowie kurze Rügezeiten ergeben sich aus oben genannten Gründen sowie der Tatsache, dass die Käufer von Technik B2B Kunden sind, welche Kurse für diese Käufe getätigt haben und mit Vorwissen den Kaufabschluss mit dem Verkäufer tätigen; es handelt sich daher nicht um Laien.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer dem Käufer keine Regressforderungen nach dem Produkthaftungsgesetz zu leisten hat. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes für Schäden, die durch unsachgemäße Anwendung entstehen.

 

Der Verkäufer verkauft einzelne Technik, auch wenn das Angebot ein Gesamtangebot ist, handelt es sich um einzelne Komponenten.  Abgrenzung der Montageleistungen: Die vom Verkäufer erbrachten Montagearbeiten umfassen ausschließlich mechanischen Aufbau und Zusammenbau der verkauften Technik sowie Befestigung von/an mitgeliefertem Zubehör. Es finden weder Änderungen am Gebäude noch Eingriffe in die bauliche Substanz, die Elektroinstallation, die Wasserleitung, die Heizungsanlage oder sonstige Gebäudetechnik statt.

Insbesondere wird nicht in tragenden oder nicht-tragende Bauteile des Gebäudes eingegriffen und keine baurechtlich relevanten Veränderungen vorgenommen. Die Steuerung, welcher der Verkäufer als Technik verkauft, ist eine fertige, CE-zertifizierte Komponente, die von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb / Meisterbetrieb hergestellt und errichtet wurde. Die Montage- und Anschlussleistung umfasst ausschließlich das Einstecken der Geräte-Stecker in die vorhandene Steuerung.

Die Verantwortung für die Gebäudesicherheit und alle Prüfpflichten (DGUV Vorschrift 3 in Deutschland, ÖNORMEN in Österreich) liegt beim Käufer. Die gelieferte Technik bzw. fertige Pilzzucht besteht aus eigenständigen, ortsveränderlichen Betriebsmitteln und bildet keine einheitliche, ortsfeste elektrische oder lüftungstechnische Anlage. Wenn bei der Technik Änderungen durch den Käufer oder durch vom Käufer beauftragte Dritte vorgenommen werden, erlischt jegliche Garantie oder Gewährleistung. Darunter fällt das Öffnen der Steuerung sowie Tausch von Filtern bei der Wasseraufbereitungsanlage. Alljährliche elektrische oder sonstige Sicherheitsprüfungen sind vom Käufer auf eigene Verantwortung und Rechnung bei befugten Stellen zu beauftragen.

 

Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Käufer ungerechtfertigt vom Vertrag, von einer Bestellung oder einem Auftrag zurück bzw. wird die Annahme von Waren oder Dienstleistungen verweigert, so gilt eine Stornogebühr. Ungeachtet allfälliger weiterer vereinbarter Rücktrittsrechte ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag aus wichtigen Gründen zurückzutreten. So zB. wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

 

Die Stornogebühr beläuft sich bei Rücktritt bzw. Annahmeverweigerung ab 14 Werktage nach Angebotsannahme auf 100% des Bruttorechnungsbetrages, welcher gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung zur Zahlung fällig wird.

Die Stornogebühr ergibt sich aus der Vorleistung des Verkäufers, welche mit Angebotsannahme beginnt und wird vom Käufer akzeptiert. Die Stornogebühr deckt den tatsächlichen Aufwand, entgangenen Gewinn und bereits erbrachte Vorleistungen, da Projektaufträge mit hohen individuellen Aufwendungen verbunden sind.

 

 

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ist mangels schriftlicher Vereinbarung unzulässig. Sollte ein Rücktritt dennoch erfolgen, so ist der Verkäufer ungeachtet der Möglichkeit auf Vertragserfüllung zu bestehen oder den tatsächlichen Schaden zu verlangen jedenfalls berechtigt eine Stornogebühr nach oben genannten Sätzen zu verlangen.

 

Software

Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Sicherheit der digitalen Kommunikation. Für Softwareprodukte gibt es keine absolute Sicherheit sowie keine Haftung und Gewährleistung bei Angriffen durch Dritte. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für Software von Drittanbietern. Software, welche in der Technik anschließend vom Käufer verwendet wird (zB Shelly, Siemens, etc.) steht in keinem Zusammenhang zum Verkäufer. Der Käufer trifft die Wahl der Software und muss der Käufer für Kosten vom Softwareanbieter, auch wenn diese erst in Zukunft entstehen oder auftreten, in vollem Umfang selbst aufkommen. Die Technik kann durch Änderungen, Vorgaben oder Insolvenz beim Software-Anbieter gegebenenfalls nicht mehr, und das auch vollständig, funktionieren. Dafür leistet der Verkäufer keinen Ersatz, keine Garantie und keine Gewährleistung. Der Käufer ist sich bewusst, dass die Software durch einen Dritten, außerhalb jeglicher Macht des Verkäufers, zur Verfügung gestellt wird.und bei sonstigen Leistungen unter Angabe des Projektes anzeigt.

 

Schulung

Teilnehmer-Zertifikate vom Verkäufer haben keine formale rechtliche oder berufliche Anerkennung. Es dient häufig als Nachweis für die Teilnahme. Ein Teilnahmezertifikat ist kein Ersatz für ein offizielles Diplom, Zeugnis oder eine zertifizierte Qualifikation. Wird eine Schulung (Kurs, Startpaket) in Anspruch genommen, gilt ab Annahme eine Stornogebühr von 100%. Diese ergibt sich aus der Reservierung des Datums und damit Verzicht auf andere Anmeldungen durch die verbindliche Zusage.

 

                  Zuchthinweise
Die angegebenen Zuchthinweise für Ware dienen dem Käufer als Unterstützung zur Produktionsplanung und beziehen sich auf Erfahrungen aus Forschungsanlagen und Zuchtbetrieben, die nicht in allen Fällen auf die Zuchtbedingungen des Käufers übertragen werden können. Der Verkäufer kann für die angegebenen Zuchthinweise nicht haftbar gemacht werden. Es werden keine Ertrags- oder Erntemengen garantiert.

 

Schlussbestimmungen

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ausgeschlossen wird. Erfüllungsort ist der geschäftliche Sitz des Verkäufers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

Alle Informationen erfolgen vorbehaltlich technischer Änderungen ohne Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Preisänderungen und Sortimentsstraffung behalten wir uns vor. Optische Abweichungen von Geräten sowie technische Weiterentwicklungen sind ohne Vormeldung möglich. Satz- und Druckfehler sowie Irrtümer vorbehalten. 

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers in Kraft. Für laufende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur, wenn der Käufer diesen ausdrücklich zustimmt oder weiterhin Leistungen des Verkäufers nach Veröffentlichung in Anspruch nimmt, ohne innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu widersprechen. Auf diese Frist wird der Käufer im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Die Datenschutzerklärung liegt auf unter www.pilzfactory.com.